Der CDU Landtagsabgeordnete Ralf Seekatz ist erneut mit seiner Art Politik zu machen vor einem deutschen Gericht krachend gescheitert. Diesmal sogar vor dem Verfassungsgerichtshof. Die höchsten Richter unseres Bundeslandes haben ihm bescheinigt, dass die Neueinteilung der Wahlkreise 1 und 5 auf hinreichend sachlichen Gründen beruht und nicht willkürlich gezogene Grenzen sind um ihn zu benachteiligen. Um es klar zu sagen: Er kann seinen Vorwurf der parteipolitisch motivierten Manipulation zu seinen Lasten vergessen. Ohrfeige Eins. Damit aber nicht genug. Das Verfassungsgericht bescheinigt ihm auch, dass seine eigenen Vorschläge den Wahlkreis neu einzuteilen ihn selber in den Verdacht der parteipolitisch motivierten Manipulation bringen. Ohrfeige Zwei.