Zum Beschluss des Verfassungsgerichtshofs gibt Hendrik Hering, direkt gewählter Abgeordnete des Wahlkreises 5 Bad Marienberg/Westerburg folgende Stellungnahme ab:
Ich habe keine Sekunde gezweifelt, dass der Landtag bei der Neueinteilung der Wahlkreise verfassungsgemäß entschieden hat. Ich bin dem Verfassungsgericht dankbar, dass es in aller Deutlichkeit herausgearbeitet hat, dass die Wahlkreiseinteilung nicht der Willkür ausgesetzt war und für parteipolitische Spielchen missbraucht wurde. Dem Verfassungsgericht bin ich dankbar für die klare Aussage dass die Neueinteilung der Wahlkreise in keinster Weise zu beanstanden ist und sachgerecht erfolgte. Die Neueinteilung war aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten, dies wird auch klar vom Verfassungsgericht betont. Herr Seekatz hatte mit persönlichen Angriffen versucht etwas anderes darzustellen. Der jetzt bestätigte Vorschlag ist parteipolitisch ausgeglichen, so das Verfassungsgericht. Der Gegenvorschlag von Herr Seekatz hätte einen erheblichen einseitigen für ihn bedeutet. Der Beschwerdeführer hat es jetzt auf 28 Seiten schwarz auf weiß, dass seine Vorschläge einzig darauf gezielt hätten, sich einen eigenen parteipolitischen Vorteil zu verschaffen.